Merkzettel
Der Merkzettel ist leer.
Der Warenkorb ist leer.
Kostenloser Versand möglich
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage und Parlamentsgesetze.

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des institutionellen Verhältnisses von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit.. Dissertationsschrift
HardcoverKartoniert, Paperback
Verkaufsrang27996inRecht
EUR79,90

Beschreibung

Unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.

Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN/EAN/Artikel978-3-428-18755-3
ProduktartHardcover
EinbandKartoniert, Paperback
Erschienen am28.06.2023
Reihen-Nr.1501
Seiten320 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.20233365
KatalogZeitfracht
Datenquelle-Nr.N3000001547065
Weitere Details

Reihe

Autor

Tobias Klatt studied law at Osnabrück University with an additional qualification in economics and a specialisation in »German and European Corporate and Capital Markets Law«. He completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Oldenburg and subsequently enrolled in postgraduate studies (Doctorate in Law) under Professor Dr Hinnerk Wißmann at the University of Münster. During his postgraduate studies, he joined an international law firm in Düsseldorf, where he has been practising public commercial law since completing his doctoral thesis.