Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Gesetz schreibt vor: In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.
Reform des Mutterschutzrechts
Die aktuelle Ausgabe 2017/2018 enthält die Änderungen im Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, die am 30. Mai 2017 in Kraft traten, sowie das novellierte Mutterschutzgesetz, das ab 1. Januar 2018 gilt.
Weitere Informationen zur Mutterschutzreform finden Sie unter Aktuelles.
Alle wichtigen Vorschriften im Überblick
Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung
Benachteiligungsverbot
Elternzeit, Elterngeld
Entgeltfortzahlung
Gleichbehandlung
Kündigungsschutz
Mindestlohn
Mutterschutz 2017 und 1.1. 2018
Urlaub
Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)